Führerscheinklassen

Was Du lenken darfst

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Übersicht

Klasse A

Klasse A - Motorrad

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge

Klasse A2

Klasse A2 - Motorrad 35 kW

Motorräder bis 35 kW

Klasse A1

Klasse A1 - Motorrad 11 kW

Motorräder bis 11 kW

Klasse AM

Klasse AM - Moped

Mopeds und Motorfahrräder bis 50 ccm

Klasse B

Klasse B - Auto

Kraftwagen bis 3,5 t HzulGG

Klasse BE

Klasse BE - Auto und Anhänger
Kraftwagen Klasse B mit schweren Anhängern

Klasse C, C1

Klasse C (C1) - LKW

Lastkraftwagen bis 7,5 t und über 7,5 t

Klasse CE, C1E

Klasse CE (C1E) - LKW und Anhänger
Lastkraftwagen und schwere Anhänger

Klasse D, D1

Klasse D (D1) - Bus

Busse

Klasse DE, D1E

Klasse DE (D1E) - Bus und Anhänger
Kraftwagen Klasse B mit schweren Anhängern

Klasse F

Klasse C (C1) - LKW

Traktoren

Umfang der Klassen

Klasse A

Klasse A - Motorrad

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, ab 20 Jahre wenn vorher 2 Jahre A2

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 6 UE, praktische Ausbildung 14 UE

Alternativ: 2 Jahre Praxis A2 und 7 Stunden praktische Schulung

Klasse A2

Klasse A2 - Motorrad 35 kW

Motorräder bis 35 kW

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit maximal 15 kW Leistung

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 6 UE, praktische Ausbildung 14 UE

Alternativ: 2 Jahre Praxis A1 und 7 Stunden praktische Schulung

Klasse A1

Klasse A1 - Motorrad 11 kW

Motorräder bis 11 kW

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit maximal 15 kW Leistung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 6 UE, praktische Ausbildung 14 UE

Klasse AM

Klasse AM - Moped

Mopeds und Motorfahrräder bis 50 ccm

Kleinkrafträder (Moped) – Code 117 – Zwei- od. dreirädrige KFZ mit max. 45 km/h und 50 cm3 bei Verbrennungsmotor, 4 kW bei Elektromotor, Elektro-Scooter mit mehr als 25 km/h oder über 600 W

Vierrädrige Leicht-KfZ – Code 118 – mit max. 45 km/h und max. 350 kg (ohne Batterien) und 50 cm3 max. bei Fremdzündungsmotoren (Benzin) 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren (Diesel) oder 4 kW bei Elektromotoren

Mindestalter: 16 Jahre, ab 15 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 6 UE, praktische Ausbildung 8 UE

Klasse B

Klasse B - Auto

Kraftwagen

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg

Leichte Anhänger

Schwere Anhänger wenn die Stumme der höchstzulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3500 kg beträgt

Dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat

Kraftwagen, deren höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg beträgt, sofern sie elektrisch angetrieben werden, sie für den Gütertransport eingesetzt werden, mit diesem Kraftwagen keine Anhänger gezogen werden und der Lenker eine zusätzliche Ausbildung im Ausmaß von fünf Unterrichtseinheiten absolviert hat und der Code 120 in den Führerschein eingetragen ist (gilt nur für den Verkehr in Österreich)

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre mit L17-Ausbildung

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 12 UE, praktische Ausbildung 18 UE

Klasse BE

Klasse BE - Auto und Anhänger

Kraftwagen Klasse B mit schweren Anhängern

Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 3 UE, praktische Ausbildung 4 UE

Klasse C, C1

Klasse C (C1) - LKW

Lastkraftwagen

Klasse C – Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen und Sonderkraftfahrzeuge

Klasse C1 – Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen

Mindestalter: 21 Jahre, 18. Jahre mit „Fahrerqualifizierungsnachweis” (§ 19 GütbefG) od. Lehrberuf “Berufskraftfahrer” abgeschlossen, 18. Jahre wenn der LKW von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet wird, 18. Jahre wenn mit dem LKW im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden (Klasse B muss vorhanden sein)

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 10 UE bei Ausdehung von B (bei Ausdehnung von D/D1 4 UE), praktische Ausbildung 12 UE wenn mit 8 UE für Klasse B gemeinsam

Klasse CE, C1E

Klasse CE (C1E) - LKW und Anhänger

Lastkraftwagen und schwere Anhänger

Klasse CE – Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Klasse C1E – Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist: Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt b) ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt;

Mindestalter: 21 Jahre, 18. Jahre mit „Fahrerqualifizierungsnachweis” (§ 19 GütbefG) od. Lehrberuf “Berufskraftfahrer” abgeschlossen, 18. Jahre wenn der LKW von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet wird, 18. Jahre wenn mit dem LKW im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden (Klasse B muss vorhanden sein)

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 6 UE, praktische Ausbildung 8 UE wenn mit 10 UE für Klasse C od C1 und 4 UE für Klasse B gemeinsam

Klasse D, D1

Klasse D (D1) - Bus

Busse

Klasse D – Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und Sonderkraftfahrzeuge

Klasse D1 – Kraftwagen mit nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz mit einer höchsten Gesamtlänge von acht Metern und die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind

Mindestalter: 21 Jahre für D1, 24 Jahre für D, 21 Jahre für D wenn Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises gemäß § 14b Abs. 1 des GelverkG oder § 44b Abs. 1 des KflG, 21 Jahre für D wenn der BUs von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet wird, 21. Jahre wenn der Bus im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 12 UE (bei Ausdehnung von C/C1 4 UE), praktische Ausbildung 12 UE wenn mit 8 UE für Klasse B gemeinsam

Klasse DE, D1E

Klasse DE (D1E) - Bus und Anhänger

Busse und schwere Anhänger

Klasse DE – Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Klasse D1E – Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre für D1, 24 Jahre für D, 21 Jahre für D wenn Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises gemäß § 14b Abs. 1 des GelverkG oder § 44b Abs. 1 des KflG, 21 Jahre für D wenn der BUs von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet wird, 21. Jahre wenn der Bus im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 6 UE, praktische Ausbildung 4 UE wenn mit 10 UE für Klasse B und 6 UE D/D1

Klasse F

Klasse DE (D1E) - Bus und Anhänger

Traktoren

Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Transportkarren, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht und Sonderkraftfahrzeuge.

Mindestalter:18 Jahre, 16. Jahre beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge unter Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife und unter Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Auflagen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung

Ausbildung: Theoretische Ausbildung 4 UE, praktische Ausbildung 4 UE

Kurse

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